Verordnungen

21.08.2026

Fahrverbot in beide Richtungen

Fahrverbot in beide Richtungen

In der Zeit von 20.07. bis 21.08.2026 ist das Befahren der alten Lassinger Landesstraße von km 2,540 bis km 2,620 ganztägig (0 bis 24 Uhr) verboten!

Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet.

Näheres im Anhang

 

Wasserleitungsordnung ab 2022 (1).pdf